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EU-AI-Act-Kurzprüfung (VO (EU) 2024/1689) — law-checker

Stand: 2026-07-11; Wiedervorlage-Kurzcheck 2026-07-23 (vor Public-Stellung): Anwendungsbeginn der allgemeinen Pflichten am 02.08.2026 bestätigt; die Einordnung als Komponente ohne KI-Modell bleibt unter den Kommissions- Leitlinien zur KI-System-Definition unverändert tragfähig. Selbsteinordnung des Projekts, keine Rechtsberatung. Anwendungsbeginn der allgemeinen Pflichten: 02.08.2026 (Art. 113; gestaffelt — Verbote/GPAI-Teile bereits ab 02.08.2025, Art. 6 Abs. 1 Hochrisiko-Einstufungen ab 02.08.2027). Quelle: EUR-Lex CELEX:32024R1689; artificialintelligenceact.eu/article/113 (Abruf 2026-07-11).

Einordnung

  1. Was dieses Repository ist: eine Sammlung von Prompt-/Konfigurations- Dateien (Markdown, JSON) und einem Download-Skript für amtliche Normtexte. Es enthält kein KI-Modell und stellt keinen KI-Dienst bereit. Es ist eine Komponente, die erst in Verbindung mit einem vom Nutzer selbst betriebenen/lizenzierten LLM-Agenten (z. B. Claude Code) arbeitsfähig wird.
  2. Anbieterrolle: Der Autor bringt kein KI-System unter eigenem Namen in Verkehr und nimmt keines in Betrieb; er veröffentlicht frei lizenzierte Dateien (MIT, siehe LICENSE). Betreiber im Sinne der Verordnung ist der jeweilige Nutzer seiner eigenen LLM-Umgebung. Sollte das Projekt künftig als gehosteter Dienst angeboten werden, ist diese Einordnung NEU zu prüfen.
  3. Open-Source-Bezug (Art. 2 Abs. 12): Die Ausnahme für frei und offen lizenzierte KI-Systeme wird hier nicht als tragendes Argument verwendet — das Repository ist bereits kein KI-System; die MIT-Lizenz ist gleichwohl real umgesetzt (LICENSE-Datei).
  4. Zweckbestimmung (begrenzt): quellenbasierte juristische ERSTORIENTIERUNG zur Selbstanwendung. Ausgeschlossene Zwecke: Einsatz durch oder für Justizbehörden zur Unterstützung bei der Ermittlung und Auslegung von Sachverhalten und Rechtsvorschriften (Anhang-III-Kontext, Nr. 8 lit. a), behördliche Entscheidungsfindung, Fristenverwaltung, automatisierte Rechtsdurchsetzung. Wer das Werkzeug in solchen Kontexten einsetzen will, ist selbst für eine vollständige AI-Act-Konformitäts- prüfung verantwortlich.
  5. Transparenz (Art. 50): Jede Ausgabe kennzeichnet sich selbst als KI-gestützte Erstanalyse (Pflichtabschnitt „Grenzen" im Berichtsformat). Die Interaktion findet in der LLM-Umgebung des Nutzers statt, deren KI-Charakter dem Nutzer bekannt ist; zusätzliche Kennzeichnung erfolgt in README und Berichtskopf.
  6. DSGVO unberührt (Art. 2 Abs. 7): siehe Datenschutz-Abschnitt der README — die Verordnung ersetzt keine datenschutzrechtliche Prüfung.

Wiedervorlage

  • Vor einer Public-Stellung: diese Note gegen den dann aktuellen Umsetzungsstand prüfen (insb. Leitlinien der KI-Behörden zu Komponenten vs. Systemen).
  • Bei Änderung der Betriebsform (Hosting, API-Dienst, kommerzielle Einbettung): vollständige Neubewertung, ggf. anwaltlich.